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Mallorca-Police

Kurz gesagt: Erweitert die Haftpflichtdeckung des eigenen Autos auf im Ausland angemietete Mietwagen.

Gesetzlich vorgeschriebenNein, freiwillig

Was diese Versicherungsart abdeckt

Wer sich näher mit Mallorca-Police beschäftigt, stößt schnell auf wiederkehrende Fragen. Die Mallorca-Police ist eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung, die greift, wenn im Ausland ein Mietwagen genutzt wird und die dortige Mindestversicherung des Vermieters nicht ausreicht. Der Name geht auf die frühere Rechtslage in Spanien zurück, gilt aber inzwischen für Mietwagen in ganz Europa. Viele deutsche Kfz-Versicherer schließen die Mallorca-Deckung automatisch im Haftpflichttarif ein.

Typische Schadenfälle

Praktische Bedeutung

Der Zusammenhang mit anderen Tarifmerkmalen ist eng. Wer wechseln möchte, sollte die Kündigungsfrist im Blick behalten: Ein Monat vor der Hauptfälligkeit ist Standard. Wird die Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Was oft übersehen wird

Was oft ins Rutschen kommt: Bei werkstattgebundenen Tarifen wird die eingeschränkte Werkstattwahl erst im Schadenfall bewusst, wenn es zu spät ist, den Tarif zu wechseln.

Kleiner Hinweis

Bei Unsicherheit über die richtige Selbstbeteiligung: höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber das Risiko im Schadenfall.

Häufige Fragen

Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.

Was ist der Unterschied zwischen Typklasse und Regionalklasse?

Die Typklasse bewertet das Fahrzeugmodell anhand seiner Schadenbilanz, die Regionalklasse bewertet den Zulassungsbezirk des Halters. Beide werden jährlich vom GDV neu berechnet und beeinflussen den Beitrag.

Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich das Auto verschenke oder vererbe?

Bei jedem Halterwechsel, auch ohne Verkauf, muss die Versicherung angepasst oder neu abgeschlossen werden, da der bisherige Vertrag nicht automatisch auf den neuen Halter übergeht.

Muss ich beim Umzug meine Kfz-Versicherung wechseln?

Nicht zwingend, aber ein Umzug kann die Regionalklasse und damit den Beitrag verändern, da sich der Zulassungsbezirk ändert. Ein Vergleich lohnt sich in diesem Fall oft.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit mit meiner Versicherung?

Bei grober Fahrlässigkeit, etwa Fahren unter Alkoholeinfluss, kann der Versicherer nach Regulierung des Schadens einen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurückfordern (Regress).

Kann ich beim Versicherungswechsel eine Doppelversicherung vermeiden?

Ja, dafür sollte die Kündigung beim alten Versicherer schriftlich bestätigt und der neue Vertrag lückenlos zum Ende des alten Vertrags begonnen werden. Viele neue Versicherer übernehmen die Kündigung mit einer Vollmacht.