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Kfz-Versicherung beim Gebrauchtwagenkauf und -verkauf

Die Kurzantwort: Was beim Halterwechsel eines gebrauchten Fahrzeugs versicherungstechnisch zu beachten ist.

Beim Kauf: Neue Versicherung ist Pflicht

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens übernehmen Sie nicht automatisch die Versicherung des Vorbesitzers. Sie benötigen einen eigenen Versicherungsvertrag mit eigener eVB-Nummer, bevor das Fahrzeug auf Sie zugelassen werden kann.

Einfluss der Fahrzeughistorie auf den Beitrag

Auch wenn Sie selbst noch keine eigene Fahrpraxis mit diesem Fahrzeug haben, richtet sich Ihr Beitrag nach Ihrer persönlichen SF-Klasse aus bisherigen Verträgen, nicht nach der Historie des Fahrzeugs. Die Typklasse des Fahrzeugmodells fließt aber in die Kalkulation ein.

Beim Verkauf: Vertrag kündigen oder übertragen

Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug, endet die dafür abgeschlossene Kfz-Versicherung. Sie können den Vertrag kündigen oder in manchen Fällen mit Zustimmung des Versicherers auf den Käufer übertragen lassen. Ohne Kündigung oder Ummeldung droht eine Doppelbelastung.

Kurzzeitkennzeichen und Überführung

Für die Überführung eines gekauften Gebrauchtwagens zum neuen Halter wird häufig ein Kurzzeitkennzeichen genutzt, für das ebenfalls eine (meist befristete) Haftpflichtversicherung notwendig ist.

Worauf zu achten ist

Datum der Kündigung und Zugangsnachweis gut aufbewahren, falls es später zum Streit über die Rechtzeitigkeit kommt.

Häufige Fragen

Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.

Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police erweitert die Haftpflichtdeckung des eigenen Autos auf im europäischen Ausland angemietete Mietwagen, falls die dortige Mindestversicherung des Vermieters nicht ausreicht.

Löst eine Regionalklassenänderung automatisch ein Sonderkündigungsrecht aus?

Nicht automatisch. Erst wenn die geänderte Regionalklasse tatsächlich zu einer Beitragserhöhung führt, entsteht ein Sonderkündigungsrecht, nicht schon durch die reine Neueinstufung.

Gilt meine Kfz-Versicherung auch im EU-Ausland?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich in allen EU-Ländern sowie vielen weiteren europäischen Staaten. Details zum Geltungsbereich stehen im Versicherungsschein.

Muss ich beim Umzug meine Kfz-Versicherung wechseln?

Nicht zwingend, aber ein Umzug kann die Regionalklasse und damit den Beitrag verändern, da sich der Zulassungsbezirk ändert. Ein Vergleich lohnt sich in diesem Fall oft.

Wird meine SF-Klasse beim Versichererwechsel übernommen?

Ja, die Schadenfreiheitsklasse wird in der Regel vom neuen Versicherer übernommen, sofern eine Schadenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Anbieters vorgelegt wird.