Regressanspruch
Die Kurzantwort: Rückforderung des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer bei grober Fahrlässigkeit.
In der Beitragsmitteilung oder im Versicherungsschein taucht Regressanspruch regelmäßig auf. Rückforderung des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer bei grober Fahrlässigkeit.
Was der Begriff bedeutet
Handelt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig (etwa Fahren unter Alkoholeinfluss), kann der Versicherer nach Regulierung des Schadens einen Teil der Kosten vom Versicherten zurückfordern (Regress), meist bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstgrenze.
Was das für Versicherte bedeutet
Im Zusammenspiel mit weiteren Vertragsdetails wird die Bedeutung deutlich.
- Haftpflichtschaden — Schaden bei Dritten, der über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert wird.
Vor dem Wechsel prüfen, ob der neue Vertrag lückenlos zum Ende des alten beginnt, um eine Deckungslücke zu vermeiden.
Häufige Fragen
Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.
Was ist der Unterschied zwischen Direktversicherer und Versicherungsmakler?
Direktversicherer bieten den Abschluss vollständig online ohne persönliche Beratung an, was oft niedrigere Beiträge ermöglicht. Ein Makler berät unabhängig und persönlich, vertritt aber rechtlich den Kunden, nicht den Versicherer.
Muss ich beim Umzug meine Kfz-Versicherung wechseln?
Nicht zwingend, aber ein Umzug kann die Regionalklasse und damit den Beitrag verändern, da sich der Zulassungsbezirk ändert. Ein Vergleich lohnt sich in diesem Fall oft.
Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Teilkasko und Vollkasko sind dagegen freiwillige Zusatzversicherungen.
Wird meine SF-Klasse beim Versichererwechsel übernommen?
Ja, die Schadenfreiheitsklasse wird in der Regel vom neuen Versicherer übernommen, sofern eine Schadenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Anbieters vorgelegt wird.
Was ist eine Beitragsgarantie?
Manche Versicherer garantieren, dass sich Regionalklassen- oder Typklassenänderungen erst zur nächsten Hauptfälligkeit auswirken, nicht rückwirkend während der laufenden Vertragslaufzeit.