Halterwechsel
In einem Satz: Übertragung der Fahrzeughalterschaft auf eine andere Person.
Beim Blick auf die Vertragsdetails begegnet einem Halterwechsel häufig. Übertragung der Fahrzeughalterschaft auf eine andere Person.
Bedeutung im Versicherungsvertrag
Beim Halterwechsel, etwa durch Verkauf, geht die Verantwortung für Zulassung und Versicherung auf den neuen Halter über. Die bisherige Versicherung des Verkäufers deckt den neuen Halter nicht automatisch ab, ein eigener Vertrag ist erforderlich.
Für den Vertragsalltag
Erst mit Blick auf die umliegenden Themen wird die Rolle im Versicherungsvertrag klar.
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) — Nummer, die die Zulassungsstelle für die Fahrzeugzulassung benötigt.
- Kfz-Kennzeichen — Amtliches Unterscheidungszeichen eines zugelassenen Fahrzeugs.
Bei werkstattgebundenen Tarifen genau abwägen, ob die eigene Wunschwerkstatt eingeschränkt wird.
Häufige Fragen
Diese Fragen erreichen uns rund um das Thema besonders oft.
Wird meine SF-Klasse beim Versichererwechsel übernommen?
Ja, die Schadenfreiheitsklasse wird in der Regel vom neuen Versicherer übernommen, sofern eine Schadenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Anbieters vorgelegt wird.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit mit meiner Versicherung?
Bei grober Fahrlässigkeit, etwa Fahren unter Alkoholeinfluss, kann der Versicherer nach Regulierung des Schadens einen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurückfordern (Regress).
Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine eigene Versicherung?
Ja, auch für ein Kurzzeitkennzeichen, etwa zur Überführung eines gekauften Gebrauchtwagens, ist eine befristete Haftpflichtversicherung notwendig.
Was ist eine Mallorca-Police?
Die Mallorca-Police erweitert die Haftpflichtdeckung des eigenen Autos auf im europäischen Ausland angemietete Mietwagen, falls die dortige Mindestversicherung des Vermieters nicht ausreicht.
Ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden. Teilkasko und Vollkasko sind dagegen freiwillige Zusatzversicherungen.